Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen keine Behandlungskosten für die Behandlung bei Heilpraktikern.

Es gibt jedoch Versicherungsunternehmen, die Zusatzversicherungen für alternative Heilmethoden anbieten.

Die privaten Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Heilpraktikerbehandlung. Es werden jedoch nicht in jedem Fall alle Kosten übernommen, weshalb man vor einer Behandlung Rücksprache mit seinem Versicherer halten sollte.

Beamte sind hinsichtlich der Behandlungskosten meist beihilfeberechtigt, siehe:
Erstattung von Heilpraktikerleistungen für Beamte des Bundes (PDF, 29 KB).

Jedoch gilt auch hier, dass nicht immer alle Kosten getragen werden, so dass eine konkrete Nachfrage ratsam ist.